Für eine Vermarktung von Speise- oder Futtergetreide und andere Futterkulturen an CROP CONTROL ist der Abschluss eines Vermarktungsvertrages Voraussetzung.
Dieser Vermarktungsvertrag gliedert sich in einen Rahmenvertrag mit 5-jähriger Laufzeit, der die allgemeinen Geschäftsbedingungen und garantierten Mindestpreise beinhaltet.
Er verweist auch auf die Zustimmung des Biobetriebes zur Einhaltung und Überprüfung der Produktionsrichtlinien von CROP CONTROL in Abstimmung mit Ja!Natürlich®.
Dieser Basisvertrag wird in seiner fünfjährigen Laufzeit nur einmal gegenseitig unterzeichnet.
Der Aufkauf der jeweiligen Ernte wird über einen jährlichen Flächenkontrakt geregelt, mit dem sich der Biobetrieb zu einer Andienung der gesamten Ernte auf den bekannt gegebenen Flächen verpflichtet.
Die Jahreskontrakte für die kommende Ernte sind bis Ende Februar eines jeden Jahres der CROP CONTROL zu übermitteln.
Innerhalb des 5-jährigen Rahmenvertrages hat ein Landwirt jährlich bis zum 31.10.das Recht, aus dem Vertrag durch schriftliche Kündigung auszusteigen.
Zusendung der Vertragsunterlagen und nähere Auskünfte durch: